Punzen
Übersicht der in der Tschechischen Republik gültigen Punzen, der gesetzlichen Feingehalte für Gold, Silber und Platin sowie der Regeln zum Lesen einer Punze. Grundlage sind Unterlagen des Punzierungsamtes und das Punzierungsgesetz Nr. 539/1992 Slg.
Obrazový přehled
Značka je na prvním místě
Nejprve porovnejte skutečný tvar puncu. Kov a zákonnou ryzost pak ověřte v přehledu a v podrobných tabulkách níže.
Abbildungen der Punzen auf der Website des PunzierungsamtesWas eine Punze ist
Eine Punze ist ein Zeichen, das eine vom Hersteller und Händler unabhängige Stelle auf den Gegenstand schlägt und damit garantiert, dass die Ware den angegebenen Feingehalt hat. In Tschechien ist das das Punzierungsamt.
Die Punzierungskontrolle besteht in der Feststellung und Prüfung des Feingehalts und des vorgeschriebenen Zustands der Ware. Ihr Ergebnis ist die amtliche Kennzeichnung mit der Punze des betreffenden gesetzlichen Feingehalts (§ 8 Punzierungsgesetz).
Feingehalt bezeichnet den Massenanteil des Edelmetalls in der Legierung in Tausendsteln (1/1000); reines Metall hat den Feingehalt 1000/1000 (§ 5 Abs. 1). Waren dürfen im Inland nur hergestellt oder für den inländischen Handel eingeführt werden, wenn sie einen gesetzlichen Feingehalt aufweisen.
Punze, Feingehaltszahl und Herstellerzeichen
Auf einem Schmuckstück stehen meist Zeichen dreier verschiedener Herkunft nebeneinander. Verwechselt man sie, misst man ihnen eine falsche Aussagekraft bei.
- Punze
- Das amtliche Zeichen des Punzierungsamtes. Es besagt, dass die Ware geprüft und im Feingehalt für richtig befunden wurde, und enthält Angaben zum verwendeten Metall, seinem Feingehalt und zum Zeitraum der Punzierung. Bei heutigen Punzen verrät der enthaltene Buchstabe zusätzlich die prüfende Dienststelle.
- Feingehaltszahl
- Eine Zahl, die den entsprechenden Feingehalt angibt und vom Hersteller oder Händler dauerhaft angebracht wird (§ 28 Abs. 1). Sie dient der schnellen Orientierung über den Feingehalt. Sie ist das einfachste Zeichen auf der Ware — einen ähnlichen Stempel kann mancher Graveur herstellen, und die Feingehaltszahl wird mitunter sogar mitgegossen. Deshalb findet sie sich auch auf Waren, die nie eine Punze erhalten könnten, etwa auf Modeschmuck aus unedlem Metall, und sie allein sagt zu wenig über das Stück aus.
- Herstellerzeichen
- In der Regel ein zwei- bis dreistelliges alphanumerisches Zeichen, das vom Punzierungsamt zugeteilt wird, sich aus Namen oder Firma des Herstellers ableitet, in einer kennzeichnenden Umrandung steht und die von diesem Hersteller produzierte Ware kennzeichnet (§ 4 Buchst. h).
- Verantwortlichkeitszeichen
- Ein Zeichen gleicher Bauart, das sich jedoch aus Namen oder Firma des Händlers ableitet und die von ihm eingeführte Ware kennzeichnet (§ 4 Buchst. i). Für Verantwortlichkeitszeichen sind zwei Umrissformen reserviert; die übrigen Formen gehören den Herstellerzeichen.
Der Oberbegriff für Hersteller- und Verantwortlichkeitszeichen ist Identifikationszeichen. Das Anbringen veranlasst der Hersteller oder Importeur selbst. In Tschechien bestehen Identifikationszeichen fast immer aus zwei oder drei Buchstaben, oft den Initialen des Gewerbetreibenden; bei gleichen Initialen unterscheiden sie sich durch Umriss, Schriftart und Trennzeichen.
Gültige tschechische Punzen
Die gesetzlichen Feingehalte regelt § 5 des Punzierungsgesetzes. Für jeden gesetzlichen Feingehalt und jedes Edelmetall ist eine Punze festgelegt; für Altwaren unterhalb des niedrigsten gesetzlichen Feingehalts gelten eigene Punzen (§ 19). Der folgende Satz wird seit 2004 verwendet.
| Feingehalt Nr. | Feingehalt | Name der Punze | Gültig seit | Kennung des Amtes |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 999/1000 | ohne eingeführten Namen | 2004 | Z-63 |
| 1 | 986/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | Z-51 |
| 2 | 900/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | Z-52 |
| 3 | 750/1000 | Hahn (kohout) | 1992 | Z-35 |
| 4 | 585/1000 | Schwan (labuť) | 1992 | Z-58 |
| Feingehalt Nr. | Feingehalt | Name der Punze | Gültig seit | Kennung des Amtes |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 999/1000 | ohne eingeführten Namen | 2004 | S-75 |
| 1 | 959/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | S-60 |
| 2 | 925/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | S-61 |
| 3 | 900/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | S-67 |
| 4 | 835/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | S-68 |
| 5 | 800/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | S-69 |
| Feingehalt Nr. | Feingehalt | Name der Punze | Gültig seit | Kennung des Amtes |
|---|---|---|---|---|
| 0 | 999/1000 | ohne eingeführten Namen | 2004 | P-11 |
| 1 | 950/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | P-06 |
| 2 | 900/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | P-07 |
| 3 | 850/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | P-08 |
| 4 | 800/1000 | ohne eingeführten Namen | 1992 | P-09 |
Altwaren unterhalb des gesetzlichen Feingehalts
Für Altwaren unterhalb des niedrigsten gesetzlichen Feingehalts sind eigene Punzen festgelegt. Sie kommen in zwei Größen vor.
| Metall | Feingehalt | Gültig seit | Kennung des Amtes |
|---|---|---|---|
| Gold | 333–584/1000 | 1992 | Z-59 |
| Silber | 500–799/1000 | 1992 | S-71 |
Besteht die Ware aus mehreren Edelmetallen, wird sie mit den entsprechenden Punzen der verwendeten Metalle versehen; entfallen die Punzen für Metalle, die weniger als ein Fünftel der Masse ausmachen und unter 0,5 Gramm wiegen (§ 20 Abs. 3).
Die bildliche Übersicht von AUREA finden Sie unten im Abschnitt zur Registrierung. Die verbindliche Abbildung der einzelnen Punzen gibt das Punzierungsamt heraus.
Wie man eine Punze liest
Die folgenden Elemente sind vom Punzierungsamt dokumentiert. Die Symbole der einzelnen Punzen veröffentlicht das Amt als Abbildung und nicht als Wortbeschreibung, daher werden sie hier nicht in Worten beschrieben.
- Art der Punze — Metall, Feingehalt und Zeitraum
- Neben der Grundaussage, dass der Gegenstand geprüft und im Feingehalt für richtig befunden wurde, gibt die tschechische Punze auch das verwendete Metall, dessen Feingehalt und den Zeitraum der Punzierung an. All das lässt sich aus dem Punzentyp ablesen.
- Feingehaltszahl in der Punze
- Die gesetzlichen Feingehalte sind im Gesetz nummeriert. Bei Gold sind es Feingehalt Nr. 0 bis 4, bei Silber Nr. 0 bis 5 und bei Platin Nr. 0 bis 4; die Nummerierung läuft vom höchsten zum niedrigsten Feingehalt (§ 5 Abs. 1).
- Buchstabe der Dienststelle
-
Mit der Einrichtung neuer Dienststellen wurde eine Unterscheidung der Punzen durch winzige Buchstaben nötig. Der Buchstabe steht nahe der Feingehaltszahl.
P — Prag, J — Jablonec nad Nisou, B — Brünn, O — Ostrava, T — Turnov, R — Tábor, Z — Pilsen, L — Olmütz, H — Hradec Králové, K — Červený Kostelec.
- Ausrichtung des Buchstabens — tschechisches oder slowakisches Amt
- Beim tschechischen Punzierungsamt steht die Achse des Buchstabens senkrecht zur Hochachse der Punze. Die sonst gleichen Punzen des Punzierungsamtes der Slowakischen Republik tragen Buchstaben parallel zur Hochachse.
- Die Zeichen „METAL“
- Neben den Punzen legt die Durchführungsverordnung auch die Zeichen „METAL“, „MET“ und „M“ fest (§ 19).
- Amtszeichen für Barren
- Barren werden mit dem amtlichen Barrenzeichen in großer und kleiner Ausführung versehen; auch dieses enthält den Buchstaben der Dienststelle.
Die Kennzeichnung mit Buchstaben wird schrittweise eingeführt; vorhandene Stempel bleiben bis zum Aufbrauch in Gebrauch. Ware gilt unabhängig von der prüfenden Dienststelle oder dem Amt als ordnungsgemäß punziert; eine erneute Prüfung oder Kennzeichnung ist nicht erforderlich.
Geschichte des tschechischen Punzierungswesens
Punzen gibt es auf tschechischem Gebiet seit dem Mittelalter, allerdings nicht immer als staatliche Feingehaltsgarantie — Zünfte und Städte verwendeten sie im selben Sinn. Anfangs kennzeichnete jeder Hersteller seine Ware mit Namen und Feingehaltsangabe, bei Silber in Lot, bei Gold in Karat. Die Prüfung ging später auf Zunft- oder Stadtvorsteher über, dann auf andere Stellen, meist die Münze, und schließlich auf den Staat. Die folgenden Daten stammen vom Punzierungsamt.
- 1788 Das Patent Kaiser Josephs II. vom 23. Februar 1788 führte die Zeichen des Wiener Hauptmünzamtes für Gold der Feingehalte 767, 545 und 326/1000 ein.
- 1806 1806 wurde in Prag ein Filial-Punzierungsamt als Zweigstelle des Wiener Hauptpunzierungsamtes errichtet; auf dieses Jahr datiert das Amt die Entstehung des tschechischen Punzierungswesens. Das kaiserliche Manifest Franz' II. vom 20. August 1806 verkündete Umpunzierungszeichen, die keinen Feingehalt ausdrücken und daher allein keine gültige Punzierung darstellen.
- 1824 Das Gesetz vom 1. April 1824 legte amtliche Punzen mit den Jahreszahlen 1824 bis 1866 fest, darunter für Silber mit 937,5/1000 (15 Lot) und 812,5/1000 (13 Lot).
- 1866 Das Gesetz vom 26. 5. 1866, RGBl. Nr. 75/1866, führte mit Wirkung vom 1. August 1866 Punzen für ganz Österreich-Ungarn ein. Auf tschechischem Gebiet galten sie bis 28. Februar 1921, in Österreich bis 1922 und in Ungarn bis 1936.
- 1921 Die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 596/1920 Slg. führte mit Wirkung vom 1. März 1921 die ersten tschechoslowakischen Punzen ein und ersetzte damit die österreichisch-ungarischen Zeichen.
- 1929 Das Gesetz Nr. 2/1928 Slg. über Feingehalt und Punzierungskontrolle von Platin-, Gold- und Silberwaren, beschlossen am 16. Dezember 1927 und wirksam ab 1. Januar 1929, brachte zusammen mit der Verordnung Nr. 216/1928 Slg. die zweiten tschechoslowakischen Punzen. Bis dahin unterlagen Platinwaren keiner Punzierungskontrolle.
- 1941 Im Protektorat Böhmen und Mähren wurde der Goldfeingehalt 333/1000 eingeführt; ab 1. Januar 1941 diente das frühere Vorratszeichen „Biene“ (auch „Fliege“) als reguläre Punze dafür. Ab 30. Januar 1941 wurden die Silberpunzen geändert und der Buchstabe „Č“ aus der Punze für ausländische Ware entfernt.
- 1949 Die Verordnung des Industrieministeriums Nr. 71/1949 Slg. vom 25. Januar 1949 vereinheitlichte die Punzen wieder für die gesamte Tschechoslowakei. Die dritten tschechoslowakischen Zeichen schufen keine neuen Umrisse, sondern fassten die bisherigen tschechoslowakischen und slowakischen zusammen.
- 1955 Das Punzierungsgesetz von 1928 wurde aufgehoben und durch die Gesetzesmaßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 2/1955 Slg. ersetzt. Die Folgeverordnungen stellten die Fachaufsicht über die Bewirtschaftung von Edelmetallen in den Vordergrund.
- 1962 Die Verordnung Nr. 93/1962 Slg. schaffte mit Wirkung vom 1. Oktober 1962 die amtlichen Zeichen für größere Waren ab und führte den Silberfeingehalt 750/1000 ein.
- 1968 Die Verordnung Nr. 34/1968 Slg. vom 22. Februar 1968 führte den neuen Goldfeingehalt 375/1000 und die zugehörige Punze ein.
- 1989–1990 Nach 1989 kehrte die Staatliche Prüfanstalt für Edelmetalle zu ihrem ursprünglichen Namen Punzierungsamt zurück.
- 1992 Das Punzierungsgesetz Nr. 539/1992 Slg. wurde am 4. November 1992 beschlossen und trat am 31. Dezember 1992 in Kraft. Die Durchführungsverordnung Nr. 540/1992 Slg. führte eine neue Punze für Gold 585/1000 ein und hob die Punzen für Gold 375/1000, Silber 750/1000 sowie für ausländische und alte Ware auf; neu ist die Punze für Altwaren unterhalb des niedrigsten gesetzlichen Feingehalts.
- 1993 Nach der Teilung der Föderation mussten die Punzen zwischen dem tschechischen und dem slowakischen Amt sowie zwischen deren Dienststellen unterschieden werden; dafür wurde die historisch bewährte Kennzeichnung durch winzige Buchstaben genutzt. Die Punzierungsunion zwischen Tschechien und der Slowakei bleibt bestehen.
- 1994 Am 2. November 1994 trat die Tschechische Republik dem Übereinkommen über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, der Wiener Konvention, bei. Deshalb gelten hier auch die Konventionspunzen.
- 2004 Die Novelle des Punzierungsgesetzes Nr. 127/2003 Slg., wirksam ab 1. Januar 2004, führte den neuen gesetzlichen Feingehalt 999/1000 für Gold, Silber und Platin sowie Verantwortlichkeitszeichen für eingeführte Ware ein; die neuen Punzen verkündete die Verordnung Nr. 363/2003 Slg.
- 2004 Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 wurden auch Punzen von EU-Staaten unmittelbar gültig, sofern sie den Feingehalt verständlich und erkennbar gleichwertig zum tschechischen Punzierungsgesetz ausdrücken (§ 50 Abs. 2).
Gültigkeit historischer Punzen und Stellung der Münzen
Neben den heutigen tschechischen Punzen gelten alle Punzen, die historisch auf tschechoslowakischem Gebiet gültig waren und keinen niedrigeren Feingehalt ausdrückten als die im Punzierungsgesetz genannten niedrigsten Feingehalte. Das betrifft österreichisch-ungarische, tschechoslowakische, Protektorats- und slowakische Zeichen.
Nicht gültig sind Punzen, die im Zweiten Weltkrieg auf von fremden Staaten besetztem tschechoslowakischem Gebiet eingeführt wurden — die österreichischen, polnischen und ungarischen Zeichen.
Als Ware im Sinne des Gesetzes gelten nicht Erzeugnisse aus Gold unter 333/1000, aus Silber unter 500/1000 und aus Platin unter 800/1000 sowie Geräte, Instrumente und andere Gegenstände für technische, wissenschaftliche, Labor- oder Lehrzwecke, unabhängig vom Feingehalt (§ 3 Abs. 2). Bei alten Goldwaren gilt 580/1000 als niedrigster gesetzlicher Feingehalt (§ 5 Abs. 2).
Daneben gelten hier die Punzen der Wiener Konvention, und nach dem EU-Beitritt wurden schrittweise auch Punzen einiger Mitgliedstaaten anerkannt. Zum Stand der Textaktualisierung des Punzierungsamtes vom 6. 1. 2016 waren dies ausgewählte Punzen aus Estland, Finnland, Kroatien, Irland, Zypern, Litauen, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien und dem Vereinigten Königreich.
Ausgewählte historische Feingehalte
Feingehalte, die im heutigen Satz gültiger Punzen fehlen, auf älteren Waren aber vorkommen.
| Geltungszeitraum | Metall | Feingehalt | Name der Punze | Kennung des Amtes |
|---|---|---|---|---|
| 1788–1866 | Gold | 767/1000 | 18 Karat + 5 Grän | Z-01 |
| 1788–1866 | Gold | 545/1000 | 13 Karat + 1 Grän | Z-02 |
| 1788–1866 | Gold | 326/1000 | 7 Karat + 10 Grän | Z-03 |
| 1824–1866 | Silber | 937,5/1000 | 15 Lot | S-26 |
| 1824–1866 | Silber | 812,5/1000 | 13 Lot | S-27 |
| 1866–1929 | Gold | 920/1000 | ohne eingeführten Namen | Z-20 |
| 1866–1929 | Gold | 840/1000 | ohne eingeführten Namen | Z-21 |
| 1866–1929 | Gold | 580/1000 | ohne eingeführten Namen | Z-23 |
| 1866–1929 | Silber | 950/1000 | ohne eingeführten Namen | S-28 |
| 1866–1929 | Silber | 750/1000 | Der Silberfeingehalt 750/1000 gehörte sowohl zum österreichisch-ungarischen als auch zum ersten tschechoslowakischen Satz. | S-31 |
| 1949–1993 | Gold | 585/1000 | Kiebitz (čejka) Bis 1993 für den häufigsten Goldfeingehalt verwendet. | Z-36 |
| 1962–1992 | Silber | 750/1000 | 1962 erneut eingeführt, durch die Verordnung Nr. 540/1992 Slg. aufgehoben. | S-70 |
| 1968–1992 | Gold | 375/1000 | 1968 eingeführt, durch die Verordnung Nr. 540/1992 Slg. aufgehoben. In der Slowakei wurde 2013 erneut eine Punze für Gold 375/1000 eingeführt, die in Tschechien jedoch nicht gilt. | Z-57 |
Münzen unterliegen keiner Punzierungskontrolle
Tschechische und ausländische Münzen unterliegen keiner Punzierungskontrolle, auch dann nicht, wenn sie Teil einer kontrollpflichtigen Ware und lose mit ihr verbunden sind (§ 27 Abs. 3 Punzierungsgesetz).
Eine Gold- oder Silbermünze trägt daher keine Punze und muss auch keine tragen. Das Fehlen einer Punze auf einer Münze ist weder ein Mangel noch ein Hinweis auf eine Fälschung — die Münze fällt schlicht nicht unter die Punzierungskontrolle.
Tschechische Edelmetallmünzen, die nach besonderen Rechtsvorschriften ausgegeben werden, gelten dennoch als Edelmetallerzeugnisse im Sinne des Gesetzes: Der Hersteller tschechischer Münzen muss dem Punzierungsamt Proben aus der Prägung zur Feingehaltsprüfung vorlegen und darf die Prägung ohne Zustimmung des Amtes nicht an den Abnehmer übergeben (§ 30). Der Feingehalt wird also auf anderem Weg als durch eine Punze am Stück geprüft.
Registrierung von AUREA Numismatika
Die Gesellschaft AUREA Numismatika, IdNr. 04447646, ist beim Punzierungsamt der Tschechischen Republik registriert.
Das Punzierungsamt führt ein Register der Hersteller und Händler; in den Teil, der ein öffentliches Verzeichnis ist, darf jeder Einsicht nehmen, und das Amt veröffentlicht ihn in fernabrufbarer Form (§ 42). Verzeichnis der Registrierten auf der Website des Punzierungsamtes
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus Unterlagen des Punzierungsamtes der Tschechischen Republik und aus dem Text des Punzierungsgesetzes. Die Symbole der einzelnen Punzen veröffentlicht das Amt als Abbildung; maßgeblich ist dessen Darstellung.
- Punzierungsamt der Tschechischen Republik — Punzen — Abgerufen am 14. 8. 2026
- Punzierungsamt der Tschechischen Republik — Identifikationszeichen (Hersteller- und Verantwortlichkeitszeichen) — Abgerufen am 14. 8. 2026
- Punzierungsamt der Tschechischen Republik — Amtsnachrichten: Entwicklung des tschechischen Punzierungswesens — Abgerufen am 14. 8. 2026
- Punzierungsamt der Tschechischen Republik — Verzeichnis der gültigen und Auswahl ungültiger Punzen im Gebiet der Tschechischen Republik, Prag 2017 (PDF) — Abgerufen am 14. 8. 2026
- Gesetz Nr. 539/1992 Slg. über das Punzierungswesen und die Prüfung von Edelmetallen (Punzierungsgesetz) in der geltenden Fassung — §§ 3, 4, 5, 8, 19, 20, 27, 28, 30, 42 und 50